1.1 Bei „www.planatol-adhesive-store.de“ handelt es sich um ein Internetangebot der PLANATOL Adhesive GmbH, Fabrikstraße 30-32, D-83101 Rohrdorf (im folgenden „PLANATOL“). Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der zum Zeitpunkt des Aufrufs der Website gültigen Fassung gelten für jede Nutzung des Services auf den Internetseiten von PLANATOL durch den Nutzer (im folgenden „Nutzer“).
1.2 Etwaige entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht akzeptiert.
1.3 Diese AGB sind im Internet abrufbar und können ausgedruckt werden. PLANATOL ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
2.1 Mit seinem Internetangebot (im folgenden auch „Service“) bietet PLANATOL dem Nutzer aktuelle Produkte von PLANATOL zum Erwerb an. Das Internetangebot ist grundsätzlich für jedermann frei zugänglich, wobei stets die nachfolgend dargestellten Bedingungen für die Nutzung gelten. PLANATOL bietet jedoch keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an, außerdem richtet sich das vorliegende Angebot ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB.
2.2 PLANATOL ist in der Gestaltung des Internetangebots frei und jederzeit berechtigt, den Service zu ändern, einzuschränken, zu erweitern oder ganz einzustellen. PLANATOL kann Leistungen jederzeit auch durch Dritte erbringen lassen. PLANATOL bemüht sich, den Service zugänglich zu halten und mehr als nur unerhebliche Fehler und Störungen innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit und Störungsfreiheit des Services.
2.3 Der Service ist nicht an Personen in Ländern gerichtet, in denen das Vorhalten bzw. der Aufruf der in das Internetangebot von PLANATOL eingestellten Inhalte untersagt ist. Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
2.4 Soweit die Website von PLANATOL Hyperlinks zu anderen Websites, die von anderen Personen als PLANATOL betrieben werden, enthält, werden diese dem Nutzer nur als Hinweis zur Verfügung gestellt. PLANATOL kontrolliert die verlinkten Websites nicht und ist für deren Inhalte nicht verantwortlich. Die Einbeziehung von Hyperlinks seitens PLANATOL impliziert weder eine Billigung des Inhalts solcher Websites, noch eine Verbindung mit den Betreibern.
2.5 Die Bilder, die PLANATOL zur Beschreibung der Vertragsprodukte verwendet, sind Beispielsfotos. Sie stellen nicht in jedem Fall die Artikel naturgetreu dar, sondern dienen der Veranschaulichung. Je nach verwendetem Bildschirm können insbesondere Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist einzig die Beschreibung des jeweiligen Artikels.
3.1 Der Nutzer darf den Service von PLANATOL nur sachgerecht nutzen und ist verpflichtet, gesetzliche, behördliche und technische Vorschriften einzuhalten. Er wird die Zugriffsmöglichkeiten auf den Service nicht im Widerspruch zu diesen AGB nutzen und Rechte Dritter respektieren. Zum Schutz der Daten wird der Nutzer den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung tragen. An PLANATOL ausgehende E-Mails und Abfragen wird der Nutzer mit größtmöglicher Sorgfalt auf Viren überprüfen.
3.2 PLANATOL behält sich vor, nach eigenem Ermessen den Zugang eines Nutzers zu den Inhalten des Internetangebotes von PLANATOL zu sperren (z.B. bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung). PLANATOL ist nicht verpflichtet, die Gründe für eine Sperrung offenzulegen.
3.3 Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten (inkl. Fotos, Abbildungen, technische Beschreibungen etc.) stehen im Verhältnis zum Nutzer ausschließlich PLANATOL zu. Der Nutzer ist berechtigt, den jeweils zur Verfügung gestellten Inhalt zu eigenen Informationszwecken zu nutzen und hierzu in den Arbeitsspeicher seines Rechners zu kopieren. Für jedwede weitere Nutzung (insbesondere Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken, öffentliche Wiedergabe etc.) bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PLANATOL.
3.4 Um den Zugang zu Angeboten des Online-Shops zu erhalten, muss sich der Nutzer über die Eingabe der abgefragten Daten in der Eingabemaske registrieren. Danach muss der Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort bestimmen und eingeben, welches er selbst auswählen kann. Die Berechtigung gilt nur für den Nutzer persönlich, sie ist nicht übertragbar. Der Nutzer ist für die Geheimhaltung des Benutzernamens sowie Passwort selbst verantwortlich.
4.1 Eine Bestellung des Nutzers stellt ein Angebot an PLANATOL zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Nutzer eine Bestellung bei PLANATOL aufgibt, erhält er seitens PLANATOL eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei PLANATOL bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Nutzers dar, sondern soll den Nutzer nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei PLANATOL eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen die Annahme der Bestellung gegenüber dem Nutzer mit einer zweiten E-Mail (Auftragsbestätigung) seitens PLANATOL erklärt wird. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
4.2 PLANATOL ist berechtigt, den Abschluss eines Kaufvertrages nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise abzulehnen. Die Annahme einer Bestellung hängt in jedem Fall von der Einhaltung der jeweils angegebenen Mindestbestellmengen ab.
4.3 Alle vom Nutzer abgegebenen Erklärungen dürfen jeweils nur im eigenen Namen abgegeben werden und wirken rechtsgeschäftlich auch nur im eigenen Namen.
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von PLANATOL an die vom Nutzer angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht etwas anderes in der Auftragsbestätigung angegeben wurde, in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragsbestätigung.
5.2 Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, sind diese seitens des Nutzers innerhalb der auf dem Containerlaufzettel angegebenen Rücklaufzeit restentleert zur Abholung durch den Containerlieferanten von PLANATOL bereitzustellen und die Bereitstellung zur Abholung unter Verwendung des dem Nutzer übergebenen Containerlaufzettels gegenüber dem Containerlieferanten anzuzeigen. Der Nutzer haftet für die nicht rechtzeitige Bereitstellung zur Abholung sowie von ihm zu vertretenden Schäden an den Leihbehältern oder deren Verlust.
5.3 Einwegverpackungen werden von PLANTOL nicht zurückgenommen.
5.4 Falls PLANATOL ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Vertragsprodukte nicht in der Lage ist (z. B. wegen rechtmäßigem Streik oder Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen sowie von PLANATOL nicht zu vertretender, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung), ist PLANATOL dem Nutzer gegenüber zum Rücktritt vom geschlossenen Kaufvertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Nutzer unverzüglich darüber informiert, dass das Vertragsprodukt nicht zur Verfügung steht.
5.5 Soweit eine Lieferung an den Nutzer nicht möglich ist, weil der Nutzer nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Nutzer mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Nutzer die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
5.6 Bei allen Lieferungen geht das Risiko (Gefahr) des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsproduktes in dem Zeitpunkt auf den Nutzer über, in dem das Vertragsprodukt seitens PLANATOL dem Frachtführer übergeben wird.
6.1 Alle Preise sind in EURO und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. (in Höhe von zur Zeit 19 %) sowie anfallender Versandkosten. Es gilt jeweils der gültige Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.
6.2 Zusätzlich fallen abhängig vom Versandgewicht für Lieferungen an eine Lieferadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestaffelte Versandkostenpauschalen an. Die Höhe der aktuell gültigen Versandkostenpauschalen kann vom Nutzer jederzeit unter der Rubrik http://www.planatol-adhesive-store.de/deu/Versandkosten eingesehen werden. In begründeten Ausnahmefällen (Packformat, Gewicht etc.) muss PLANATOL im Einzelfall eine höhere Pauschale in Rechnung stellen. PLANATOL wird den Nutzer hierauf im Rahmen des Bestellvorgangs entsprechend hinweisen. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in mehreren Etappen erfolgen, berechnet PLANATOL die Versandkostenpauschale nur einmal. Befindet sich die Lieferadresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechnet PLANATOL dem Nutzer Versandkosten in Höhe der PLANATOL tatsächlich entstehenden Versandkosten, die dem Nutzer in der Bestellmaske angezeigt werden.
6.3 Der Nutzer kann den Kaufpreis nur per Kauf auf Rechnung zahlen. Auf die Möglichkeit einer vorausgehenden Bonitätsprüfung gemäß Ziffer 12 dieser AGB wird der Nutzer hiermit ausdrücklich hingewiesen. Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung der Ware nur erfolgen kann, wenn bereits fällige Rechnungen beglichen sind.
7.1 Bei Kauf auf Rechnung ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung zur Zahlung fällig.
7.2 Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, so ist PLANATOL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls PLANATOL ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist PLANATOL berechtigt, diesen geltend zu machen.
7.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von PLANATOL unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.1 Die Geltendmachung von Rechten des Nutzers bei Mängeln setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.2 Dem Nutzer ist bekannt, dass die (Klebe-) Eigenschaften der Vertragsprodukte von einer Vielzahl äußerer Umstände (z.B. der Beschaffenheit der zu verklebenden Materialien sowie diverser Umweltfaktoren) beeinflusst werden können (vgl. hierzu auch Ziffer 10). Der Nutzer ist aufgrund dessen verpflichtet, die Klebeeigenschaften der Vertragsprodukte einer Erprobung (Testverklebung) zuzuführen und PLANATOL etwaige in diesem Zusammenhang feststellbare, nachteilige Abweichungen der Klebeeigenschaften mitzuteilen, bevor er die Vertragsprodukte in der von ihm beabsichtigten Weise verwendet. Bei Mängelrügen hat der Nutzer auf Verlangen von PLANATOL ein Muster des Vertragsproduktes sowie das Testmuster zur Verfügung zu stellen.
8.3 Soweit ein Mangel des Vertragsproduktes vorliegt, steht dem Nutzer nach Wahl von PLANATOL ein Anspruch auf Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Leistung zu. Dieses Wahlrecht steht entgegen Satz 1 im Rahmen des Unternehmerrückgriffs gemäß § 478 BGB (ggf. i.V.m. § 651 BGB) dem Nutzer zu. Im Fall der Mangelbeseitigung ist PLANATOL verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Wohnort bzw. der Niederlassung des Nutzers verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Nutzer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Haftung von PLANATOL auf Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 9 dieser AGB. Darüber hinaus ist jede Haftung von PLANATOL ausgeschlossen.
8.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang gemäß Ziffer 5.6 dieser AGB. Im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB (ggf. i.V.m. § 651 BGB) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
9.1 Ersatzansprüche des Nutzers für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung der Vertragsprodukte sind ausgeschlossen, es sei denn PLANATOL bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus dem Fehlen einer übernommenen Garantie. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung auf solche Schäden, die von der Garantie umfasst sind. Der Ersatz für Folgeschäden (z.B. Schäden in Folge der Verwendung des Vertragsproduktes, entgangener Gewinn und entgangene Gebrauchsvorteile) ist, soweit PLANATOL bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig gehandelt haben, auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.2 Bei Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, besteht eine Haftung von PLANATOL nur dann, wenn bei Vertragsdurchführung wesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt worden sind. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Der Ersatz für Folgeschäden (z.B. Schäden in Folge der Verwendung des Vertragsproduktes, entgangener Gewinn und entgangene Gebrauchsvorteile) ist ausgeschlossen. Des Weiteren wird die Höhe des ggf. zu leistenden Schadensersatzes auf den vorhersehbaren Schaden und das vertragstypische Schadensrisiko sowie der Höhe nach auf die dreifache der vom Nutzer gegenüber PLANATOL geschuldeten Vergütung begrenzt.
9.3 Auf Ansprüche nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sind die unter dieser Ziffer 9 genannten Regelungen nicht anwendbar. Gleiches gilt bei einer Verletzung von Leben, Körper sowie Gesundheit. Ferner bleibt eine eventuell zwingende gesetzliche Haftung hiervon unberührt.
9.4 Vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
9.5 Auf den Transport von Daten über das Internet hat PLANATOL keinen Einfluss. PLANATOL trägt deshalb auch nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege außerhalb seines Herrschaftsbereichs, d.h. nach Bereitstellung der Daten zum Abruf auf dem Server. PLANATOL übernimmt außerhalb des eigenen Herrschaftsbereichs auch keine Haftung für die Datensicherheit.
9.6 Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die PLANATOL durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Services oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Pflichten (unter anderem aber nicht ausschließlich die Verpflichtung zur Geheimhaltung des Passwortes) nicht nachkommt. Der Nutzer stellt PLANATOL von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen PLANATOL wegen Verletzung von Rechten durch den Nutzer beziehungsweise auf Grund vom Nutzer erstellter Inhalte geltend gemacht werden (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten). Ferner verpflichtet sich der Nutzer, PLANATOL bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
Produktbeschreibungen in Gebrauchsanweisungen stellen lediglich allgemeine Richtlinien dar, von denen die Produktbeschaffenheit des Vertragsproduktes im Einzelfall aufgrund der Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten sowie der jeweiligen besonderen Gegebenheiten (z.B. Umwelteinflüsse) abweichen kann. Der Nutzer ist daher zu einer eigenen Erprobung des Vertragsproduktes verpflichtet. Soweit der Nutzer Vertragsprodukte abweichend der Gebrauchs- und Handlungsanweisungen von PLANATOL verwendet oder Vertragsprodukte verdünnt, mit anderen Produkte verschneidet bzw. vermischt oder in sonstiger Weise verändert, handelt er auf eigene Gefahr.
11.1 Die Vertragsprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung im Eigentum von PLANATOL.
11.2 Der Nutzer ist berechtigt, die Vertragsprodukte zu verarbeiten und zu veräußern, allerdings erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die Fertigware. PLANATOL wird als Lieferant des Zwischenerzeugnisses unter Ausschluss von § 950 BGB Eigentümer der verarbeiteten Sache. Der Nutzer bzw. Verarbeiter ist nur der Verwahrer.
11.3 Wenn die Vertragsprodukte mit anderen, PLANATOL nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird, erwirbt PLANATOL das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.
11.4 Die Vertragsprodukte dürfen nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Die dem Nutzer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er schon jetzt an PLANATOL im Voraus ab, und zwar auch insoweit, als die Vertragsprodukte mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet sind. In diesem Fall dienen die abgetretenen Forderungen zur Sicherung von PLANATOL nur in Höhe des Wertes der Vertragsprodukte. PLANATOL wird die abgetretenen Forderungen, solange der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen.
11.5 Der Nutzer ist aber verpflichtet, PLANATOL auf Verlangen die Drittschuldner zu nennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, als ihm von PLANATOL keine andere Anweisung erteilt wird. Die von ihm eingezogenen Beträge hat er sofort an PLANATOL abzuführen, soweit die Forderungen von PLANATOL fällig sind.
11.6 PLANATOL verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nach Wahl von PLANATOL freizugeben, soweit sie die für PLANATOL zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren.
11.7 Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
11.8 Der Nutzer hat PLANATOL etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
11.9 Ist eine Vereinbarung gemäß dieser Ziffer 11 nach dem Recht des Staates des Nutzers unzulässig, stehen der PLANATOL alle sonstigen Rechte zu, die sich PLANATOL nach dem Recht des Staates des Nutzers an den Vertragsprodukten vorbehalten kann.
12.1 Es wird an dieser Stelle auf die Datenschutzbestimmungen von PLANATOL verwiesen, die unter http://www.planatol-adhesive-store.de/deu/Datenschutz abrufbar sind und ausgedruckt werden können.
12.2 PLANATOL ist berechtigt, zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer, Informationen über dessen Zahlungsverhalten bei einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. SCHUFA Holding AG, Arvato Infoscore GmbH, Deltavista GmbH etc.) zu beziehen und hierzu die personenbedingten Daten des Nutzers (z.B. Anschriftendaten, Geburtsdatum etc.) zu verarbeiten.
13.1 Erfüllungsort für Lieferungen und sonstige Leistungen ist der Ort des Firmensitzes von PLANATOL.
13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von PLANATOL. PLANATOL ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an dessen Sitz zu verklagen.
13.3 Die Vertragsbeziehung einschließlich aller künftiger Verträge unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechts.
Sollten Teile dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon der übrige Teil der Nutzungsbedingungen nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.